Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage klärend zu, ob auch der Inhalt verschlossener Behältnisse als "anvertraut" im Sinne des Tatbestands der Veruntreuung gilt.
Rechtsgrundlagen: § 133 Abs 1 StGB
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung wendet sich der Frage klärend zu, ob auch der Inhalt verschlossener Behältnisse als "anvertraut" im Sinne des Tatbestands der Veruntreuung gilt.
Rechtsgrundlagen: § 133 Abs 1 StGB
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