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§ 49 EheG; § 94 ABGB

OGH-LeitsätzeEherechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/142ÖJZ-LS 2012, 868 Heft 19 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidung stellt der erkennende Senat deutlich fest, dass solche Eheverfehlungen, die nach bereits erfolgter unheilbarer Zerrüttung geschehen, unbeachtlich sind.

Rechtsgrundlagen: § 49 EheG; § 94 ABGB

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