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Per E-Mail erfolgte Rechtsmittelanmeldung

StrafprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2012/129EvBl 2012, 865 - 867 Heft 19 v. 1.10.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der OGH der fraglichen Zulässigkeit eines per E-Mail eingebrachten Rechtsmittels im Strafverfahren zu, nachdem der unvertretene Angeklagte nach der Urteilsverkündung einen Rechtsmittelverzicht abgegeben hatte.

Rechtsgrundlagen: § 84 Abs 2 StPO

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