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Auch bei interner Beschwerde des Organs ist das AHG anwendbar

AmtshaftungJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Martin Lenzbauer, Univ. Wien (Anmerkung)EvBl 2012/116EvBl 2012, 809 - 811 Heft 18 v. 15.9.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, unter welchen konkreten Voraussetzungen ein Organ in Vollziehung der Gesetze handelt und somit ein schadenersatzrechtlich relevantes Verhalten im Sinne des AHG setzt. Wird davon auch eine interne Beschwerde eines Organs erfasst und wie ist das Element der Außenwirkung zu beurteilen?

Rechtsgrundlagen: § 1 AHG; § 9 AHG

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