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MRK-Entscheidung

BaurechtJudikaturDr. Wolf Okresek, Sekt.-Chef im BKA i.R.MRK 2012/6ÖJZ 2012, 783 - 784 Heft 17 v. 1.9.2012

Zusammenfassung: Der EGMR stellt im Rahmen seiner Entscheidung in Hinblick auf die Ausschöpfung von Rechtsmitteln fest, dass eine VfGH-Beschwerde wegen überlanger Verfahrensdauer in Bauverfahren bloß feststellende, nicht aber präventive oder gar kompensatorische Wirkung zeitigt. Vertiefend widmet sich die erkennende Instanz weiters der Opfereigenschaft.

Rechtsgrundlagen: Art 6 Abs 1 EMRK; § 40 Stmk BauG

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