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§ 55 StPO

OGH-LeitsätzeStrafrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/122ÖJZ-LS 2012, 733 Heft 16 v. 15.8.2012

Zusammenfassung: Gegenständlich widmet sich der erkennende Senat der Frage, ob sich ein Angeklagter gegen die Verlässlichkeit von Zeugenaussagen mit dem Instrument der Verfahrensrüge behelfen kann. Ist dahingehend die Beiziehung eines Sachverständigen denkbar?

Rechtsgrundlagen: § 55 StPO

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