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§ 283 UGB

OGH-LeitsätzeGesellschaftsrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)ÖJZ-LS 2012/119ÖJZ-LS 2012, 732 Heft 16 v. 15.8.2012

Zusammenfassung: Das Höchstgericht widmet sich mit seiner Entscheidung der Frage, ob die Verhängung einer Zwangsstrafe aufgrund der Einbringung des Jahresabschlusses in Papierform gerechtfertigt ist. Besteht Raum für eine Einschränkung des § 283 UGB?

Rechtsgrundlagen: § 283 UGB

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