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§ 93 Abs 1 StVO

OGH-LeitsätzeSchadenersatzrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung)ÖJZ-LS 2012/109ÖJZ-LS 2012, 687 Heft 14 und 15 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, wer für den Schaden eines Verletzten einzustehen hat, wenn keiner der betroffenen Anrainer seiner Streupflicht nachgekommen ist und der Verunfallte genau in der Mitte einer Straße zu Sturz gekommen ist.

Rechtsgrundlagen: § 93 Abs 1 StVO

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