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§ 156 Abs 1 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung)ÖJZ-LS 2012/115ÖJZ-LS 2012, 690 Heft 14 und 15 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der erkennende Senat klar, dass es im Anwendungsbereich des § 156 StGB alleine eines geschädigten Gläubigers bedarf, um Tatbestandsmäßigkeit herzustellen.

Rechtsgrundlagen: § 156 Abs 1 StGB

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