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§ 50 Abs 1 ASGG

OGH-LeitsätzeArbeitsrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung)ÖJZ-LS 2012/97ÖJZ-LS 2012, 616 Heft 13 v. 1.7.2012

Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob ein Beamter seine Ansprüche auch im ordentlichen Rechtsweg oder ausschließlich im Verwaltungsweg durchzusetzen hat.

Rechtsgrundlagen: § 50 Abs 1 ASGG

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