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Kartellanten haften solidarisch

SchadenersatzrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2012/80EvBl 2012, 557 - 560 Heft 12 v. 15.6.2012

Zusammenfassung: Der OGH stellt mit seiner Entscheidung klar, dass mehrere an einem Kartell beteiligte Unternehmen solidarisch für das Zuwiderhandeln gegen geltendes Kartellrecht schadenersatzrechtlich einzustehen haben.

Rechtsgrundlagen: § 1302 ABGB; § 18 KartG; Art 6 Nr 1 EuGVVO

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