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Keine Bedachtnahme auf Warteobliegenheit bei Feststellung der Deckungspflicht des Rechtsschutzversicherers für Kosten künftiger Prozesse

VersicherungsrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2012/67EvBl 2012, 463 - 465 Heft 10 v. 1.5.2012

Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache wendet sich der Gerichtshof dem Verhältnis der Warteobliegenheit zum Rechtsschutzdeckungsanspruch zu. Ist der Einwand einer Warteverpflichtung im Rahmen einer Deckungsklage erfolgversprechend?

Rechtsgrundlagen: Art 8.1.5.3 ARB; § 6 Abs 3 VersVG

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