Zusammenfassung: In gegenständlicher Sache wendet sich der Gerichtshof dem Verhältnis der Warteobliegenheit zum Rechtsschutzdeckungsanspruch zu. Ist der Einwand einer Warteverpflichtung im Rahmen einer Deckungsklage erfolgversprechend?
Rechtsgrundlagen: Art 8.1.5.3 ARB; § 6 Abs 3 VersVG