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Zum Modus bei der Übertragung von GmbH-Geschäftsanteilen

GesellschaftsrechtAufsatzAss.Prof. MMag. DDr. Patrick Warto, SalzburgÖJZ 2012/45ÖJZ 2012, 437 - 447 Heft 10 v. 1.5.2012

§ 76 Abs 2 GmbHG

In Zusammenhang mit jüngster Judikatur setzt sich der Verfasser mit der erforderlichen Übergabeform bei der Übertragung von Gesellschaftsanteilen einer GmbH auseinander. Dabei geht er, dem Reglement der Vollzession folgend, auf die Frage ein, ob auch bei der in § 76 Abs 2 GmbHG normierten Notariatsaktspflicht bei einer aufschiebend bedingten Zession ein besonderer Übertragungsakt verlangt wird.

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