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Vorsicht am 15. Juli! Zur Neufassung des § 222 ZPO durch das Budgetbegleitgesetz 2011

ZivilprozessrechtGesetzgebungReinhard HingerÖJZ 2011/44ÖJZ 2011, 427 - 429 Heft 9 v. 1.5.2011

Zusammenfassung: Der Autor weist mit seinem Beitrag auf die Neufassung des § 222 ZPO und somit auf die Rechtslage seit 1.5.2011 hin.

Rechtsgrundlagen: § 222 ZPO

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