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§ 176 Abs 1 AußStrG

OGH-LeitsätzeAußerstreitrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/50ÖJZ 2011, 329 Heft 7 v. 1.4.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung widmet sich das erkennende Gericht der Frage, ob der übergangene Noterbe auch dann zum Rekurs gegen die Einantwortungsurkunde legitimiert ist, wenn er dem Verlassenschaftsverfahren nicht beigezogen wurde.

Rechtsgrundlagen: ߧ 176 Abs 1 AußStrG

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