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§ 53 Abs 1 StGB

OGH-LeitsätzeStrafrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/48ÖJZ 2011, 282 Heft 6 v. 15.3.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache stellt das erkennende Gericht eindeutig fest, dass bloß ein gemeinsamer Widerruf von einem bedingt nachgesehenem Strafteil einer Freiheitsstrafe und einer bedingten Entlassung aus dem nicht bedingt nachgesehenen Strafrest möglich ist.

Rechtsgrundlagen: § 53 Abs 1 StGB

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