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Art 31 EuGVVO

OGH-LeitsätzeEuropäisches ZivilprozessrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/42ÖJZ 2011, 277 - 278 Heft 6 v. 15.3.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert sich das erkennende Gericht zur Zulässigkeit einstweiliger Verfügungen im europäischen Zivilverfahren. Dabei ist zwingend erforderlich, dass zwischen dem Gegenstand der Maßnahme und der Zuständigkeit eines Mitgliedsstaats eine Verknüpfung besteht.

Rechtsgrundlagen: Art 31 EuGVVO

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