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§ 8 Abs1 StEG 2005

OGH-LeitsätzeSchuldrechtDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)JZ-LS 2011/46ÖJZ 2011, 280 - 281 Heft 6 v. 15.3.2011

Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig fest, dass es bei der Verjährung von Entschädigungsansprüchen alleine auf die Kenntnis des Geschädigten von der nachträglichen Einstellung des Verfahrens ankommt.

Rechtsgrundlagen: § 8 Abs1 StEG 2005

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