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Erfüllungsort ist der endgültige Bestimmungsort

ZivilprozessrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Thomas Garber, Univ. Graz (Anmerkung)EvBl 2011/12EvBl 2011, 75 - 77 Heft 2 v. 15.1.2011

Zusammenfassung: Der OGH hatte sich im Rahmen seiner Entscheidung mit der Bestimmung der Zuständigkeit beim internationalen Versendungskauf zu widmen. Wie ist vorzugehen, wenn sich der Erfüllungsort bei zwischenstaatlichen Sachverhalten nicht eindeutig aus dem Vertrag ergibt?

Rechtsgrundlagen: Art 5 Nr 1 lit b EuGVVO

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