Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage auf den Grund, ob der Zeitpunkt der pflegschaftsgerichtlichen Genehmigung einer Unterhaltsvereinbarung dem Datum der Vollstreckbarkeit bei Vergleichen mit rückwirkender Wirkung gleichkommt.
Rechtsgrundlagen: § 3 Z 2 UVG
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