Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, wie sich die Streitanhängigkeit bei einer Anfechtung wegen Irrtums und einem Schadenersatzverfahren beurteilen lässt.
Rechtsgrundlagen: § 232 ZPO; § 235 ZPO
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung stellt der OGH eindeutig klar, wie sich die Streitanhängigkeit bei einer Anfechtung wegen Irrtums und einem Schadenersatzverfahren beurteilen lässt.
Rechtsgrundlagen: § 232 ZPO; § 235 ZPO
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