§ 226 Abs 1 Z 3 StPO; § 249 Abs 3 StPO; § 281 StPO
Im vorliegenden Beitrag wird auf die OGH-Entscheidung 14 Os 59/11z vom 30.8.2011 hingewiesen, welche sich mit der Frage befasst, ob dem Angeklagten im gegenständlichen Fall ein Recht auf Vertagung der Hauptverhandlung zur Beiziehung eines Privat-Sachverständigen zukommt.