§ 1298 ABGB; § 466a ABGB; § 22 KSchG; § 9 KSchG
Im vorliegenden Beitrag wird die OGH-Entscheidung 9 Ob 11/11z vom 28.6.2011 dargestellt, welche sich mit Fragen des Freihandverkaufs einer Vorbehaltssache durch die kreditgewährende Bank als Vorbehaltseigentümerin befasst. Es wird in der Begründung auf die Verwertung zum Börsen- oder Marktwert, auf die Beweislast bei Unverwertbarkeit sowie auf die Schadensberechnung eingegangen.