Art 32 Abs 1 CMR; § 439 dHGB
Im vorliegenden Beitrag wird die OGH-Entscheidung 7 Ob 74/11z vom 6.7.2011 dargestellt, welche sich mit der Anwendbarkeit der Verjährungsfrist für Frachtentgelt gemäß Art 32 CMR befasst. Diese Entscheidung bedeutet eine Abkehr von der bisherigen Rechtsprechung und es wird demgemäß auch auf die Kritik der Lehre an der neuen Judikatur des BGH eingegangen.