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Räumung nur bei Rückstand für vorangegangene Zinsperiode

Miet- und WohnrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2011/138EvBl 2011, 964 - 966 Heft 21 v. 1.11.2011

Zusammenfassung: In Hinblick auf einen Räumungsprozess wegen Mietzinsrückständen thematisiert das erkennende Gericht die Frage, ob auch im Verfahren aufgelaufene Rückstände immer ein Räumungsbegehren rechtfertigen.

Rechtsgrundlagen: § 1118 ABGB

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