Zusammenfassung: Mit vorliegender Entscheidung widmet sich der EuGH der brennenden Frage, ob die Veröffentlichung von Daten der Bezieher von EU-Agrarbeihilfen einem Verstoß gegen die EU-Grundrechte-Charta gleichkommt. Dabei wird auf die Frage eingegangen, wie ein solches Publizieren aus datenschutzrechtlicher Sicht zu werten ist.
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