Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass ein Notgeschäftsführer nicht zu bestellen ist, wenn bereits ein Prozesskurator bestellt wurde oder bestellt werden könnte.
Rechtsgrundlagen: § 15a GmbHG
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Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung stellt klar, dass ein Notgeschäftsführer nicht zu bestellen ist, wenn bereits ein Prozesskurator bestellt wurde oder bestellt werden könnte.
Rechtsgrundlagen: § 15a GmbHG
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