Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert der OGH, dass selbst eine einvernehmliche Besuchsrechtsvereinbarung gerichtlich zu genehmigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 148 ABGB
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Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung äußert der OGH, dass selbst eine einvernehmliche Besuchsrechtsvereinbarung gerichtlich zu genehmigen ist.
Rechtsgrundlagen: § 148 ABGB
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