Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung wendet sich der EGMR weitreichenden Fragen in Hinblick auf die Verhältnismäßigkeit der U-Haft zu. Gilt der innerstaatliche Rechtszug als ausgeschöpft, wenn der Betroffene einen Anspruch nach § 7b MedienG nicht geltend macht?
Rechtsgrundlagen: Art 5 EMRK; Art 6 EMRK; § 7b MedienG