Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Entscheidung befasst sich der OGH eingehend mit der internationalen Zuständigkeit österreichischer Gerichte in Hinblick auf einen unzulässigen Anspruch auf Adoption des eigenen Kindes, wobei in den Heimatstaaten der Betroffenen keine Adoptionsgerichtsbarkeit besteht.
Rechtsgrundlagen: § 113b JN