Zusammenfassung: Mit seiner Entscheidung geht der OGH der Frage nach, ob für Schäden im Nachbarrevier der Betreiber einer Futterstelle einzustehen hat. Stehen die Schadenersatzbestimmungen im Regime des Stmk JagdG denen des ABGB entgegen?
Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 64 Stmk JagdG