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Anlageberatung: Kein Hinweis auf Insolvenzrisiko

SchuldrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl); Philipp Klausberger (Anmerkung)EvBl 2011/119EvBl 2011, 825 - 828 Heft 18 v. 15.9.2011

Zusammenfassung: Auf dem Weg zu seiner Entscheidungsfindung macht das erkennende Gericht Aufklärungspflichten in Hinblick auf das allgemeine Insolvenzrisiko eines Emittenten und daraus erwachsende Haftungsfragen zum zentralen Element. Wer ist in concreto als Garant anzusehen?

Rechtsgrundlagen: § 1295 ABGB; § 13 WAG 1997

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