Zusammenfassung: Vorliegende Entscheidung geht der Frage nach, ob auch in Hinblick auf familienrechtliche einstweilige Verfügungen im Provisorialverfahren der fair trial Grundsatz Anwendung findet und ob sich sohin eine Auswirkung auf Anfechtungsgründe bezüglich die Mangelhaftigkeit des erstinstanzlichen Verfahrens ableiten lässt.
Rechtsgrundlagen: § 382b EO