Zusammenfassung: In Hinblick auf die Haftung der Vermögensverwalter und Vermögensberater widmet der Verfasser seinen Beitrag den Voraussetzungen der direkten Haftung und der Frage, unter welchen Umständen Handlungen dem Betroffenen zuzurechnen sind und wann die Gesellschaft einzustehen hat. Dabei geht er von allgemeinen Haftungsgrundsätzen aus und vertieft sich in die Materie, indem er Abgrenzungen zum allgemeinen Zivilrecht vornimmt.