§ 156 StGB
Die Tathandlung iSd § 156 Abs 1 StGB wird erfüllt, wenn ein Scheinvertrag über die Vermietung eines Liegenschaftsanteils vorgelegt wird.
OGH 29.3.2011, 12 Os 189/10a
§ 156 StGB
Die Tathandlung iSd § 156 Abs 1 StGB wird erfüllt, wenn ein Scheinvertrag über die Vermietung eines Liegenschaftsanteils vorgelegt wird.
OGH 29.3.2011, 12 Os 189/10a