§ 12 a Abs 3 MRG
Die Autoren beschreiben die OGH-Entscheidung zur Schadenersatzpflicht bei unterlassener Anzeige eines Machtwechsels nach § 12a Abs 3 MRG und gehen dabei auf die Punkte "Machtwechsel bei der Mieterin", "Schadenersatzanspruch des Vermieters", "Veräußerung der Mietsache", "Vertragsauslegung", "Passivlegitimation der Gesellschaft", "ordnungsgemäße Mitteilung" und "erhöhter Hauptmietzins" ein.