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Bestätigung für Legatar nur mit Zustimmung der Erben

Evidenzblatt der RechtsmittelentscheidungenErbrechtChristoph Brenn; Helge Hoch; Eckart Ratz; Ronald Rohrer; Anmerkung von Barbara ReisenhoferEvBl 2011/78EvBl 2011, 552 - 555 Heft 12 v. 15.6.2011

ߧ 182 Abs 3 AußStrG; ߧ 161 Abs 1 AußStrG; § 812 ABGB; § 810 ABGB

Die Entscheidung des OGHs handelt von der neuen Rechtslage für Legatare nach ߧ 182 Abs 3 AußStrG 2005. Das Gericht hält fest, dass ohne Zustimmung der Erben eine entsprechende Bestätigung zugunsten eines Legatares nicht erteilt werden kann.

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