Art 18 Abs 2 WA; ÜArt 18 Abs 3 MÜ
Die OGH Entscheidung behandelt den Unterschied zwischen dem Warschauer Abkommen und dem Montrealer Übereinkommens (MÜ) in Bezug auf die Haftungserweiterung auf ein außerhalb des Flughafens liegendes Lager des Luftfrachtführers. Erörtert wird dabei die Erweiterung des Haftungszeitraumes der Luftbeförderung und der Regelungsumfang des ÜArt 18 MÜ.