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Entscheidung über Nutzung einer gemeinsamen Sache im Außerstreitverfahren

AußerstreitrechtJudikaturDr. Christoph Brenn, HR d. OGH; Dr. Helge Hoch, HR d. OGH; Hon.-Prof. Dr. Eckart Ratz, Sen.-Präs. d. OGH; Dr. Ronald Rohrer, Vize-Präs. d. OGH (Bearbeitung EvBl)EvBl 2011/64EvBl 2011, 457 - 460 Heft 10 v. 15.5.2011

Zusammenfassung: In vorliegender Sache weist der OGH eine strittige gemeinsame Nutzung eines Fischereirechts eindeutig dem Außerstreitrecht zu und äußert sich somit zu Miteigentumsstreitigkeiten.

Rechtsgrundlagen: § 825 ABGB; § 838a ABGB; § 40a JN

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