Zusammenfassung: In vorliegender EGMR-Beschwerde iZm der ins Treffen geführten Misshandlung während einer Schubhaft befasste sich der Gerichtshof vor allem mit Fragen der Würdigung des durch innerstaatliche Behörden festgestellten Sachverhaltes. Darüber hinaus wird die Verpflichtung des Mitgliedsstaates, für ausreichend ausgebildetes Gefängnispersonal zu sorgen, angesprochen und die Einzelhaft sowie die medizinische Betreuung eines Hungerstreikenden thematisiert.