§ 534 Abs 2 Z 3 ZPO
Vorliegendes Erkenntnis behandelt die Frage, wann die Frist für eine Wiederaufnahmsklage aufgrund des Wegfalls eines für das strafprozessrechtliche Vorverfahren bindenden Erkenntnisses aufgrund einer Nichtigkeitsbeschwerde zur Wahrung des Gesetzes durch den OGH zu laufen beginnt.