Zusammenfassung: Vorliegende Arbeit beschäftigt sich mit der Beschlussfassung von Personengesellschaften, die vom Einstimmigkeitsgrundsatz abgegangen sind und somit die Beschlussfassung mit Stimmenmehrheit vorsehen. Konsequent wird die Frage behandelt, wie der Rechtschutz von überstimmten Gesellschaftern gewährleistet wird und welche Instrumente die Kernbereichslehre zum Schutz vor bedeutenden Eingriffen in Mitgliedschaftsrechte bereitstellt.