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Die Anordnung gelinderer Mittel durch die Staatsanwaltschaft

StrafprozessrechtAufsatzDr. Stefan Strahwald, Staatsanwalt, GrazÖJZ 2010/37ÖJZ 2010, 308 - 311 Heft 7 v. 1.4.2010

Zusammenfassung: Der Verfasser behandelt in seinem Elaborat den Bereich der gelinderen Mittel iSd StPO. Dabei zeigt er das Verfahren und die denkbaren Mittel nach Festnahme durch die Kriminalpolizei, nach Festnahme aufgrund gerichtlicher Bewilligung und solche, die ohne vorherige Festnahme anzuordnen sind, auf.

Rechtsgrundlagen: § 170 StPO; § 171 StPO; § 172 StPO

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