§ 201 Abs 2 StGB
In vorliegender Sache hatte der OGH hinsichtlich der Vergewaltigung in ihren Qualifikationstatbeständen zwischen alternativem Mischdelikt und kumulativem Mischtatbestand zu differenzieren.
OGH 14.1.2010, 13 Os 135/09s
§ 201 Abs 2 StGB
In vorliegender Sache hatte der OGH hinsichtlich der Vergewaltigung in ihren Qualifikationstatbeständen zwischen alternativem Mischdelikt und kumulativem Mischtatbestand zu differenzieren.
OGH 14.1.2010, 13 Os 135/09s