§ 98 Abs 1 EheG
In vorliegender Sache hatte der OGH über die bedingte Zahlungspflicht unter Ehegatten zu befinden, wobei die Bedingung allerdings noch nicht eingetreten war. Fraglich war somit, ob die Grundlage für einen Ausspruch nach § 98 EheG gegeben ist.
OGH 13.10.2009, 1 Ob 194/09 z