§ 918 ABGB
Vorliegendes Erkenntnis stellt klar, dass ein Rücktritt vom Vertrag auch nach Sachübergabe und Kaufpreisstundung erfolgen kann.
OGH 28.9.2009, 2 Ob 109/09g
§ 918 ABGB
Vorliegendes Erkenntnis stellt klar, dass ein Rücktritt vom Vertrag auch nach Sachübergabe und Kaufpreisstundung erfolgen kann.
OGH 28.9.2009, 2 Ob 109/09g