§ 312 Abs 1 StPO
In vorliegender Sache hatte der OGH bei der Abgrenzung zwischen Versuch und Vorbereitungshandlung zwischen Rechtsfehlern und Feststellungsmängeln betreffend die Fragestellung der Geschworenen zu differenzieren.
OGH 14.10.2009, 15 Os 124/09p