§ 106 JN
In vorliegender Sache war unter Heranziehung des geschützten Personenkreises die Frage zu klären, ob zur Durchsetzung des Heimfallrechts an inländischem beweglichen Vermögen eines Ausländers das Heimfallsrecht des Staates anzuwenden ist.
OGH 10.8.2010, 1 Ob 124/10g