vorheriges Dokument
nächstes Dokument

§ 235 Abs 3 lit a ASVG

OGH-LeitsätzeSozialversicherungsrechtÖJZ-LS 2010/168ÖJZ-LS 2010, 1025 - 1026 Heft 22 v. 15.11.2010

Zusammenfassung: In verfahrensgegenständlicher Sache hatte sich das erkennende Gericht mit dem Wegfall der Wartezeit für den Versicherungsfall der geminderten Arbeitsfähigkeit zu beschäftigen und insofern festgestellt, dass eine Anwendung nur für in der Pensionsversicherung Versicherte zu bejahen ist. Konsequent sind Strafgefangene vom Anwendungsbereich des § 235 Abs 3 lit a ASVG auszunehmen.

Rechtsgrundlagen: § 235 Abs 3 lit a ASVG

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!