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Versuch und Vollendung der Hinterziehung (wiederkehrend) veranlagter Abgaben

FinanzrechtAufsatzDr. Hagen Nordmeyer, Hofrat d. OGHÖJZ 2010/99ÖJZ 2010, 945 - 952 Heft 21 v. 1.11.2010

Zusammenfassung: Nordmeyer thematisiert im Lichte des § 33 Abs 3 lit a FinStrG Versuch und Vollendung bei Nichtabgabe von Steuererklärungen unter Heranziehung höchstgerichtlicher Judikate.

Rechtsgrundlagen: § 33 Abs 3 lit a FinStrG

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